Rechtsschutzversicherung

Eine private Rechtsschutzversicherung schützt davor, das eigene Vermögen für den Ersatz der Kosten eines allfälligen Rechtsstreites oder eines Strafverfahrens aufwenden zu müssen und dient der Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen. Je nach gewählter Variante können auszugsweise folgende Bereiche mitversichert werden: Das Kraftfahrzeug und Lenken fremder Fahrzeuge, Schadenersatz, Private Verträge, Arbeits- und Sozialrecht, Eigentum, Wohnen und Vermietung, Strafrecht, Familie, Rechtsberatung uvm.

Durch das „Bausteinprinzip“ ist es möglich, nur jene Bereiche abzusichern, die tatsächlich benötigt werden und von echtem Nutzen sind.